§ 3 ThürGemHV - Vorbericht
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Verordnung über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinden (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung - ThürGemHV)
- Amtliche Abkürzung
- ThürGemHV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2020-3
Der Vorbericht gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft, insbesondere ist darzustellen,
- 1.
wie sich die wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten, das Vermögen und die Schulden in den dem Haushaltsjahr vorangehenden beiden Haushaltsjahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr voraussichtlich entwickeln werden,
- 2.
inwieweit die im Haushaltsplan vorgesehene Zuführung vom Verwaltungshaushalt dem § 22 Abs. 1 entspricht und wie sie sich voraussichtlich in den folgenden drei Jahren entwickeln wird,
- 3.
welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanzielle Auswirkungen hieraus sich für die folgenden Jahre ergeben,
- 4.
wie sich die Rücklagen im Haushaltsjahr und in den folgenden drei Jahren entwickeln werden,
- 5.
wie sich die Kassenlage im Vorjahr entwickelt hat und in welchem Umfang Kassenkredite in Anspruch genommen worden sind,
- 6.
wie sich die Wirtschaftslage der Eigenbetriebe und der Eigengesellschaften und der übrigen Sondervermögen in den dem Haushaltsjahr vorangehenden beiden Haushaltsjahren entwickelt hat und im Haushaltsjahr voraussichtlich entwickeln wird; entsprechendes gilt hinsichtlich der Finanzlage der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen,
- 7.
jeweils in einer Übersicht, wie sich im Falle einer Haushaltskonsolidierung
- a)
die umgesetzten Maßnahmen im Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum und
- b)
die noch nicht umgesetzten Maßnahmen im Haushaltsjahr und im Finanzplanungszeitraum
voraussichtlich auswirken.