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  • ab 01.08.2011 (aktuelle Fassung)

§ 3 ZZV hF WS 11/12

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Festsetzung von Zulassungszahlen und die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern an den Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen zum Studienjahr 2011/2012
Redaktionelle Abkürzung
ZZV hF WS 11/12,NW
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Die im vorklinischen Teil des Studiengangs Medizin eingeschriebenen Studierenden können nach dem Bestehen der Ärztlichen Vorprüfung das Studium im ersten Fachsemester des klinischen Teils des Studiengangs Medizin an ihrer Hochschule, die zum Sommersemester 2011 an der Universität Bochum im vorklinischen Teil des Studiengangs Medizin eingeschriebenen Studierenden an der Universität Duisburg-Essen, Standort Essen, fortsetzen.