§ 14 BezVWG - Wahlbezirke
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG)
- Amtliche Abkürzung
- BezVWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 111-3
Die Wahlkreise werden von der zuständigen Behörde im Benehmen mit den Bezirksämtern in Wahlbezirke eingeteilt. Dabei sind die verwaltungsmäßigen Grenzen einzuhalten.