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§ 14 BezVWG - Wahlbezirke

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG)
Amtliche Abkürzung
BezVWG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hamburg
Gliederungs-Nr.
111-3

Die Wahlkreise werden von der zuständigen Behörde im Benehmen mit den Bezirksämtern in Wahlbezirke eingeteilt. Dabei sind die verwaltungsmäßigen Grenzen einzuhalten.