§ 6 UmSchAnzV - Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Ordnungsbehördliche Verordnung über die unverzügliche Anzeige von umweltrelevanten Ereignissen beim Betrieb von Anlagen - Umwelt-Schadensanzeige-Verordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- UmSchAnzV,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 28
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.