Versionsverlauf


  • ab 01.08.1999 (außer Kraft)

Anlage 3 APO VFAng - Niederschrift über den Verlauf der Zwischenprüfung/der schriftlichen Abschlussprüfungfür den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter (2)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (APO VFAng)
Amtliche Abkürzung
APO VFAng
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
7123
Niederschrift
über den Verlauf der Zwischenprüfung/der schriftlichen Abschlussprüfung(1)
für den Ausbildungsberuf
Verwaltungsfachangestellte/Verwaltungsfachangestellter
.............................................................................................
(Fachrichtung)
in ......................................................................................................
am .....................in der Zeit von .........................bis...........................
Prüfungsarbeit(en) nach Wahl (1)
Die Aufsicht wurde von der Unterzeichnerin/dem Unterzeichner ausgeübt.
Folgende Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer waren anwesend:
(ggfs. durch Anlage ergänzen:)
Vor Beginn der Prüfung wurde den Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmern das erforderliche Schreibpapier ausgehändigt. Der verschlossene Briefumschlag mit der(n) Prüfungsarbeit(en) (1) wurde in Anwesenheit der Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer geöffnet. Jeder Prüfungsteilnehmerin und jedem Prüfungsteilnehmer wurde ein Abdruck der - zur Wahl gestellten - Prüfungsaufgabe(n) übergeben. (1)
Folgende Hilfsmittel waren erlaubt:
Die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wurden auf die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen nach § 25 APO VFAng hingewiesen.
Unregelmäßigkeiten:
Während der für die Arbeit festgesetzten Zeit haben den Prüfungsraum verlassen
(Name, Dauer der Abwesenheit):
Der Zeitpunkt der Abgabe wurde auf jeder Arbeit vermerkt.
Die abgegebenen Prüfungsarbeiten habe ich in einem Umschlag verschlossen weitergeleitet an:
.............................................................................................................
Ich versichere pflichtgemäß, dass - außer den angegebenen - keine (1) Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sind.
......................................, den.......................
.........................................................
(Vorsitzende/r des Prüfungsausschusses)

(2) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. September 2009 durch § 16 Absatz 2 der Verordnung vom 24. Juli 2009 (GV. NRW. S. 446). Zur weiteren Anwendung s. § 16 Absatz 3 der Verordnung vom 24. Juli 2009 (GV. NRW. S. 446).

(1) Amtl. Anm.:

Nicht zutreffendes streichen

(1) Amtl. Anm.:

Nicht zutreffendes streichen

(1) Amtl. Anm.:

Nicht zutreffendes streichen

(1) Amtl. Anm.:

Nicht zutreffendes streichen

(1) Amtl. Anm.:

Nicht zutreffendes streichen