Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (APO VFAng)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Verwaltungsfachangestellten/zum Verwaltungsfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen - Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung - (APO VFAng)
Amtliche Abkürzung
APO VFAng
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
7123

Vom 5. Juli 1999 (GV. NRW. S. 420)

Außer Kraft am 1. September 2009 durch § 16 Absatz 2 der Verordnung vom 24. Juli 2009 (GV. NRW. S. 446) (1)

Auf Grund der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes im öffentlichen Dienst vom 18. September 1979 (GV. NRW. S. 644) in Verbindung mit §§ 41, 42 des Berufsbildungsgesetzes vom 14. August 1969 (BGBl I S. 1112), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 1998 (BGBl I S. 596, 606), und § 1 Nr. 1 der Zweiten Berufsbildungs-Zuständigkeitsverordnung vom 3. Dezember 1991 (GV. NRW. S. 553), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. März 1999 (GV. NRW. S. 86), wird nach Beschlussfassung durch den Berufsbildungsausschuss folgendes verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Teil
Ausbildung
Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes1
Ausbildungsdauer2
Ausbildungsberufsbild3
Ausbildungsrahmenplan4
Dienstbegleitende Unterweisung5
Ausbildungsplan6
Berichtsheft7
Zweiter Teil
Zwischenprüfung
Durchführung der Zwischenprüfung8
Prüfungsausschüsse9
Feststellung des Ausbildungsstandes, Bescheinigung10
Dritter Teil
Abschlussprüfung
Erster Abschnitt
Prüfungsausschüsse
Errichtung11
Zusammensetzung und Berufung12
Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung13
Zweiter Abschnitt
Vorbereitung und Durchführung der Abschlussprüfung
Prüfungsaufgaben und Ermittlung des Gesamtergebnisses14
Zuhörer15
Prüfungstermine und Zulassungsvoraussetzungen16
Aufgabenstellung, Bekanntgabe von Prüfungsterminen und -bereichen17
Aufsicht bei der schriftlichen Prüfung18
Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeiten19
Bewertung20
Niederschrift und Einsichtnahme21
Prüfungszeugnis22
Rücktritt, Nichtteilnahme23
Wiederholung der Prüfung24
Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße25
Vierter Teil
Übergangs- und Schlussvorschriften
Übergangsregelung26
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten27
Anlagen
Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten/zum VerwaltungfachangestelltenAnlage 1
Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/VerwaltungsfachangestellterAnlage 2
Niederschrift über den Verlauf der Zwischenprüfung/der schriftlichen Abschlussprüfungfür den Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/VerwaltungsfachangestellterAnlage 3
PrüfungsniederschriftAnlage 4
PrüfungszeugnisAnlage 5
Berechnungsbogen für die Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 5 APO VFAng)Anlage 6

(1) Amtl. Anm.:

Zur weiteren Anwendung s. § 16 Absatz 3 der Verordnung vom 24. Juli 2009 (GV. NRW. S. 446)