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§ 32 GDG LSA - Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union

Bibliographie

Titel
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausbildung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA)
Amtliche Abkürzung
GDG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2120.2

Zur Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit erlassen worden sind und Regelungsbereiche, insbesondere nach § 6 Satz 3 Nr. 2 dieses Gesetzes, betreffen, für die die Gesetzgebungszuständigkeit des Landes besteht, wird das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit ermächtigt, durch Verordnung zu regeln:

  1. 1.
    die Anforderungen an Sachen, von denen Gesundheitsgefahren ausgehen können, mit Richtwerten und Grenzwerten für mikrobiologische, physikalische oder chemische Parameter,
  2. 2.
    die Festsetzung von Überwachungsgebieten und -zeiträumen,
  3. 3.
    die Überwachungsaufgaben und behördlichen Befugnisse nach Art und Umfang, insbesondere Probenahme und Analyse,
  4. 4.
    die Pflichten für Eigentümer von Sachen oder für Inhaber der tatsächlichen Gewalt an Sachen bei behördlichen Überwachungsmaßnahmen.