§ 17 GDG LSA - Gutachten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausbildung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA)
- Amtliche Abkürzung
- GDG LSA
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 2120.2
Der Öffentliche Gesundheitsdienst nimmt in den durch Rechtsvorschriften geregelten Fällen Untersuchungen vor und erstellt Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen. Soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, erfüllt der Polizeiärztlichen Dienst in seinem Zuständigkeitsbereich die Aufgaben gemäß Satz 1.