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  • ab 01.01.1998 (aktuelle Fassung)

§ 17 GDG LSA - Gutachten

Bibliographie

Titel
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Berufsausbildung im Gesundheitswesen im Land Sachsen-Anhalt (Gesundheitsdienstgesetz - GDG LSA)
Amtliche Abkürzung
GDG LSA
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen-Anhalt
Gliederungs-Nr.
2120.2

Der Öffentliche Gesundheitsdienst nimmt in den durch Rechtsvorschriften geregelten Fällen Untersuchungen vor und erstellt Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen. Soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, erfüllt der Polizeiärztlichen Dienst in seinem Zuständigkeitsbereich die Aufgaben gemäß Satz 1.