§ 5 VwVfGBln - Förmliches Verfahren
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
- Redaktionelle Abkürzung
- VwVfGBln,BE
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Berlin
- Gliederungs-Nr.
- 2010-1
Das förmliche Verfahren findet statt
- a)
in den Angelegenheiten, die vom Senat durch Rechtsverordnung oder sonst durch Rechtsvorschrift bestimmt werden,
- b)
in den sonstigen Angelegenheiten, in denen durch Rechtsvorschrift die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vorgeschrieben ist.