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  • ab 01.05.2016 (aktuelle Fassung)

§ 5 VwVfGBln - Förmliches Verfahren

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung
Redaktionelle Abkürzung
VwVfGBln,BE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2010-1

Das förmliche Verfahren findet statt

  1. a)

    in den Angelegenheiten, die vom Senat durch Rechtsverordnung oder sonst durch Rechtsvorschrift bestimmt werden,

  2. b)

    in den sonstigen Angelegenheiten, in denen durch Rechtsvorschrift die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vorgeschrieben ist.