§ 2 EGZPO
Bibliographie
- Titel
- Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
- Redaktionelle Abkürzung
- EGZPO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 310-2
Das Kostenwesen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird für den ganzen Umfang des Reichs durch eine Gebührenordnung geregelt.