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  • ab 01.01.2012 (aktuelle Fassung)

§ 1 ThürHhG 2012 - Feststellung des Landeshaushaltsplans

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 (Thüringer Haushaltsgesetz 2012 - ThürHhG 2012 -)
Amtliche Abkürzung
ThürHhG 2012
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
630-8

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Landeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 9.048.291.800 Euro festgestellt.