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  • ab 05.02.2021 (aktuelle Fassung)

§ 38 BestattG - Bergung von Leichen

Bibliographie

Titel
Gesetz Nr. 2019 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG - )
Amtliche Abkürzung
BestattG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
2129-1

Im Falle der Bergung von Leichen infolge eines großen Unfallereignisses und der Beförderung von durch dieses Unfallereignis tödlich verunglückten Personen von der Unfallstelle weg kann von den Anforderungen nach den §§ 21 Absatz 3, 35 und 37 abgesehen werden.