§ 38 BestattG - Bergung von Leichen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz Nr. 2019 über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen (Bestattungsgesetz - BestattG - )
- Amtliche Abkürzung
- BestattG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Saarland
- Gliederungs-Nr.
- 2129-1
Im Falle der Bergung von Leichen infolge eines großen Unfallereignisses und der Beförderung von durch dieses Unfallereignis tödlich verunglückten Personen von der Unfallstelle weg kann von den Anforderungen nach den §§ 21 Absatz 3, 35 und 37 abgesehen werden.