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§ 11 SFG - Gestaltung der Veranstaltungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - SFG) Gesetz Nr. 1040
Amtliche Abkürzung
SFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Saarland
Gliederungs-Nr.
1131-1

Auch bei solchen Versammlungen, Aufzügen, Umzügen, Veranstaltungen und Darbietungen, die nach bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften an Sonn- oder Feiertagen nicht verboten sind, ist auf das Wesen dieser Tage Rücksicht zu nehmen. Ungebührliche Störungen, insbesondere die Erzeugung von Lärm, sind zu unterlassen.