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§ 4 SenG - Eidesformel

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats (Senatorengesetz - SenG)
Amtliche Abkürzung
SenG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
1102-1

Der Regierende Bürgermeister und die von ihm ernannten Mitglieder des Senats leisten vor dem Abgeordnetenhaus folgenden Eid:

"Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen."

Der Wortlaut des Eides wird von dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses vorgesprochen. Die Mitglieder des Senats leisten sodann den Eid einzeln mit der Schwurformel:

"Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe!"
oder
"Ich schwöre es!"