Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats
(Senatorengesetz - SenG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats (Senatorengesetz - SenG)
Amtliche Abkürzung
SenG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
1102-1

In der Fassung vom 6. Januar 2000 (GVBl S. 221)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. März 2012 (GVBl. S. 94)  (1)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
I. Abschnitt
Rechtsstellung der Mitglieder des Senats
1. Amtsverhältnis
Allgemeines1
Regierender Bürgermeister2
Mitglieder des Senats3
Eidesformel4
Allgemeine Pflichten5
Nebenbeschäftigungen6
Tätigkeit in einem Unternehmensorgan7
Amtsverschwiegenheit8
Vernehmung als Zeuge oder Sachverständiger9
Verantwortlichkeit10
Amtsbezüge11
Reisekosten, Umzugskosten, Trennungsentschädigung12
Erholungsurlaub13
Beendigung des Amtes14
2. Versorgung
Allgemeines15
Übergangsgeld16
Ruhegehalt17
Hinterbliebenenversorgung18
Unfallfürsorge19
3. Sonstige Vorschriften
Zusammentreffen von Bezügen20
Anwendbarkeit anderer Vorschriften21
4. Vorschriften für Angehörige des öffentlichen Dienstes
Beamte und Richter22
Angestellte und Arbeiter23
II. Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften
24
25
26

(1) Red. Anm.:

Nach Artikel II Absatz 1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Senatorengesetzes vom 30. März 2012 (GVBl. S. 94) ist dieses Gesetz auf die Senatsmitglieder anzuwenden, deren Amt nach seinem Inkrafttreten beginnt; im Übrigen findet das Senatorengesetz in seiner bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes geltenden Fassung Anwendung.