Versionsverlauf


§ 1 SenG - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Senats (Senatorengesetz - SenG)
Amtliche Abkürzung
SenG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
1102-1

Die Mitglieder des Senats (der Regierende Bürgermeister, der Bürgermeister und die Senatoren) stehen nach Maßgabe dieses Gesetzes in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land Berlin.