§ 49 SchO - Verwaltungsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO)
- Amtliche Abkürzung
- SchO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Schleswig-Holstein
- Gliederungs-Nr.
- 304-2
Das Ministerium für Justiz, Europa, Verbraucherschutz und Gleichstellung und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration erlassen gemeinsam die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.