§ 49 SchO - Verwaltungsvorschriften

Bibliographie

Titel
Schiedsordnung für das Land Schleswig-Holstein (SchO)
Amtliche Abkürzung
SchO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
304-2

Das Ministerium für Justiz, Kultur und Europa und das Innenministerium erlassen gemeinsam die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.