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  • ab 30.12.2015 (aktuelle Fassung)

§ 24 HaSiG - Erlass von Rechtsverordnungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen im Land Nordrhein-Westfalen (Hafensicherheitsgesetz - HaSiG)
Amtliche Abkürzung
HaSiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
95

Das für den Verkehr zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung

  1. 1.

    weitere Einzelheiten zur Datenerhebung und -übermittlung sowie zum Verfahren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung zu regeln und

  2. 2.

    Umfang und Inhalt der Ausbildungsveranstaltungen im Sinne des § 9 Absatz 3 sowie das Verfahren zur Überprüfung der Anforderungen festzulegen.