§ 24 HaSiG - Erlass von Rechtsverordnungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen im Land Nordrhein-Westfalen (Hafensicherheitsgesetz - HaSiG)
- Amtliche Abkürzung
- HaSiG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 95
Das für den Verkehr zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
- 1.
weitere Einzelheiten zur Datenerhebung und -übermittlung sowie zum Verfahren für die Zuverlässigkeitsüberprüfung zu regeln und
- 2.
Umfang und Inhalt der Ausbildungsveranstaltungen im Sinne des § 9 Absatz 3 sowie das Verfahren zur Überprüfung der Anforderungen festzulegen.