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Gesetz über die Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen im Land Nordrhein-Westfalen
(Hafensicherheitsgesetz - HaSiG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen im Land Nordrhein-Westfalen (Hafensicherheitsgesetz - HaSiG)
Amtliche Abkürzung
HaSiG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
95

Vom 17. Dezember 2015 (GV. NRW. S. 910)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Inhaltsübersicht§§
Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
Zielsetzung1
Anwendungsbereich2
Begriffsbestimmungen3
Zuständigkeit und Aufgaben4
Befugnisse der zuständigen Behörden5
Einlaufverbot und Ausweisung aus dem Hafen6
Festlegung der Gefahrenstufen7
Teil 2
Gefahrenabwehr in Hafenanlagen
Verantwortlichkeiten in der Hafenanlage8
Beauftragte Person für die Gefahrenabwehr in der Hafenanlage9
Risikobewertung für die Hafenanlage10
Plan zur Gefahrenabwehr in der Hafenanlage11
Sicherheitserklärung12
Teil 3
Gefahrenabwehr in Häfen
Risikobewertung für den Hafen13
Festlegung der Hafengrenzen14
Plan zur Gefahrenabwehr im Hafen15
Beauftragte Person für die Gefahrenabwehr im Hafen16
Teil 4
Zuverlässigkeitsüberprüfungen und datenschutzrechtliche Bestimmungen
Zuverlässigkeitsüberprüfungen17
Datenerhebung18
Mitwirkung, Verfahren und Benachrichtigungspflichten19
Feststellung der Zuverlässigkeit20
Zweckbindung, Nutzung, Verarbeitung, Berichtigung, Sperrung und Löschung personenbezogener Daten21
Teil 5
Schlussvorschriften
Ordnungswidrigkeiten22
Gebühren23
Erlass von Rechtsverordnungen24
Einschränkung von Grundrechten25
Inkrafttreten und Außerkrafttreten26