§ 7 ThürÖPNVG - Investitionsplanung des Landes
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG)
- Amtliche Abkürzung
- ThürÖPNVG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 924-4
Das für Verkehr zuständige Ministerium erstellt auf der Grundlage der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger eine ÖPNV-Investitionsplanung. Die geplanten Investitionen sind für einen Zeitraum von fünf Jahren darzustellen und jährlich auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel festzulegen.