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§ 7 ThürÖPNVG - Investitionsplanung des Landes

Bibliographie

Titel
Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG)
Amtliche Abkürzung
ThürÖPNVG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
924-4

Das für Verkehr zuständige Ministerium erstellt auf der Grundlage der Nahverkehrspläne der Aufgabenträger eine ÖPNV-Investitionsplanung. Die geplanten Investitionen sind für einen Zeitraum von fünf Jahren darzustellen und jährlich auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel festzulegen.