Thüringer Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen an den staatlichen Hochschulen
(Thüringer Vergabeverordnung)

Bibliographie

Titel
Thüringer Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen an den staatlichen Hochschulen (Thüringer Vergabeverordnung)
Redaktionelle Abkürzung
ThürVVO,TH
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
221-4-3

Vom 18. Juni 2009 (GVBl. S. 485)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 2011 (GVBl. S. 89) (1)

Inhaltsübersicht(2)§§
Erster Teil
Verfahrensbestimmungen über die Vergabeverfahren
Erster Abschnitt
Zentrales Vergabeverfahren
Umfang der zentralen Studienplatzvergabe1
Einbezogener Personenkreis2
Frist und Form der Anträge, Ausschluss vom Verfahren3
Beteiligung am Verfahren4
Besonderer öffentlicher Bedarf5
Quotierung6
Ablauf des zentralen Vergabeverfahrens7
Zulassungsbescheid8
Abschluss des zentralen Vergabeverfahrens9
Auswahlverfahren der Hochschulen10
Auswahl in der Abiturbestenquote11
Landesquoten12
Zurechnung zu den Landesquoten13
Auswahl nach Wartezeit14
Auswahl nach Härtegesichtspunkten15
Auswahl der Bewerber mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung16
Auswahl für ein Zweitstudium17
Nachrangige Auswahlkriterien18
Hochschulauswahlverfahren19
Auswahl nach einem Dienst aufgrund früheren Zulassungsanspruchs20
Verteilung der in der Abiturbestenquote Ausgewählten auf die Studienorte21
Verteilung der nach § 7 Abs. 3 Ausgewählten auf die Studienorte22
Teilstudienplätze23
Ausländerzulassung durch die Hochschulen24
Zulassung außerhalb festgesetzter Zulassungszahlen24a
Zweiter Abschnitt
Örtliches Auswahlverfahren
Anwendungsbereich25
Zulassungsantrag26
Ablauf des Vergabeverfahrens27
Quoten im Auswahlverfahren28
Ranggleichheit29
Auswahl nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung30
Auswahl nach Wartezeit31
Auswahl nach dem Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens32
Auswahl nach einem Dienst aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs33
Ausländerzulassung durch die Hochschulen34
Besondere Bestimmungen für die Vergabe von Studienplätzen in höheren Fachsemestern35
Zweiter Teil
Kapazitätsermittlung in den Vergabeverfahren
Erster Abschnitt
Zentrales Vergabeverfahren
Grundsätze36
Zulassungszahl37
Überprüfung38
Bericht der Hochschulen39
Ermittlung der Aufnahmekapazität40
Anwendung von Curricularnormwerten41
Lehreinheiten42
Stellen43
Lehrverpflichtung44
Lehrauftragsstunden45
Dienstleistungen46
Anteilquote47
Curricularnormwert48
Überprüfungstatbestände49
Räumliche Kapazität50
Schwundquote51
Patientenbezogene Kapazität52
Festsetzung der Zulassungszahl im Studiengang Medizin53
Überprüfung des Berechnungsergebnisses im Studiengang Zahnmedizin54
Ausnahmetatbestände55
Sonstige Bestimmungen56
Zweiter Abschnitt
Örtliches Auswahlverfahren
Curricularwerte und Bandbreiten57
Dritter Teil
Schlussbestimmungen
Gleichstellungsbestimmung58
Inkrafttreten, Außerkrafttreten59
Anlagen
In das zentrale Vergabeverfahren einbezogene StudiengängeAnlage 1
Ermittlung der DurchschnittsnoteAnlage 2
Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein ZweitstudiumAnlage 3
Ermittlung der Punktzahl der GesamtqualifikationAnlage 4
Zuordnung der Landkreise und kreisfreien Städte zu den StudienortenAnlage 5
Verfahren zur Berechnung der personellen AufnahmekapazitätAnlage 6
Stellenzuordnung nach § 43 Abs. 1 Satz 2Anlage 7
Curricularnormwerte nach § 48 Abs. 1 Satz 2Anlage 8
Bandbreiten in BachelorstudiengängenAnlage 9

Aufgrund des § 9 Satz 1, des § 11 Abs. 3 und des § 14 Nr. 2 bis 6 des Thüringer Hochschulzulassungsgesetzes (ThürHZG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 535) in Verbindung mit Artikel 15 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5, 6, 9 und 11 des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006 (GVBl. 2007 S. 153 -155-) verordnet das Kultusministerium:

Nach Artikel 2 Satz 2 der Zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Vergabeverordnung vom 12. Mai 2011 (GVBl. S. 89) gilt diese erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2011/12.

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.