Anlage 1 LBesGBW - Landesbesoldungsordnung A (1)
Bibliographie
- Titel
- Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW)
- Amtliche Abkürzung
- LBesGBW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 2032-112
(zu § 28)
Nach Artikel 2 des Gesetzes vom 10. November 2015 (GBl. S. 895) werden die am Tag vor dem Inkrafttreten und am Tag des Inkrafttretens des vorgenannten Gesetzes im Amt befindlichen Rektoren und Konrektoren nach Maßgabe der folgenden Übersicht übergeleitet. Als bisherige Besoldungsgruppe gilt die Besoldungsgruppe, der die Beamten am Tag vor dem Inkrafttreten des vorgenannten Gesetzes angehörten. Die Beamten führen die neue Amtsbezeichnung.
Gültig ab 1. Januar 2011
Besoldungsgruppe A 6
E r s t e r H a u p t w a c h t m e i s t e r 3)
O b e r a m t s m e i s t e r 2)4)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 7.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13, wenn er im Sitzungsdienst der Gerichte eingesetzt ist.
Besoldungsgruppe A 7
Brandmeister 1)
H a u p t w a r t 2)
Krankenpfleger 1)
Krankenschwester 1)
Lebensmittelkontrolleur 1)
O b e r a m t s m e i s t e r 2)
O b e r s e k r e t ä r 1)
O b e r w e r k m e i s t e r 1)
Stationspfleger 3)
Stationsschwester 3)
Als Eingangsamt, soweit nicht im Justizwachtmeisterdienst.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.
Besoldungsgruppe A 8
Abteilungspfleger
Abteilungsschwester
Gerichtsvollzieher 1)
H a u p t s e k r e t ä r
H a u p t w e r k m e i s t e r
Lebensmitteloberkontrolleur
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister 1)
Straßenmeister 2)
Als Eingangsamt.
Als Eingangsamt; erhält als Leiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei eine Amtszulage nach Anlage 13.
Besoldungsgruppe A 9
A m t s i n s p e k t o r 1)
B e t r i e b s i n s p e k t o r 1)
Hauptbrandmeister 1)
Hauptstraßenmeister 4)
als Leiter einer großen und bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei |
---|
I n s p e k t o r 3)
Kriminalkommissar 3)
Landwirtschaftstechnischer Lehrer und Berater 3)
Lebensmittelhauptkontrolleur
Obergerichtsvollzieher 1)
Oberin 4)
Oberpfleger
Oberschwester
Oberstraßenmeister 5)
Pflegevorsteher 4)
Polizeihauptmeister 1)
Polizeikommissar 3)
Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 35 Prozent der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage 13 ausgestattet werden.
Dieser Besoldungsgruppe werden nur solche Beamte zugeteilt, die die Lehrbefähigung für musisch-technische Fächer, für vorschulische Einrichtungen oder für Sonderschulen besitzen.
Als Eingangsamt.
Besoldungsgruppe A 10
Erster Hauptstraßenmeister 3)
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei |
---|
Erster Lebensmittelhauptkontrolleur 3)
Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher 1)
als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 80 Lehrgangsteilnehmern
als Leiterin/Leiter eines Pflegebereichs mit mindestens 96 Pflegepersonen
als Leiterin/Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegepersonen
als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter einer Leitenden Unterrichtsschwester/eines Leitenden Unterrichtspflegers an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern
als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter der Leiterin/des Leiters eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
Kriminaloberkommissar
Künstlerisch-technischer Lehrer 3)5)
Landwirtschaftstechnischer Oberlehrer und Berater 3)
O b e r i n s p e k t o r 4)
Polizeioberkommissar
Technischer Lehrer 5)
an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
an einer Sonderschule
an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Dieser Besoldungsgruppe werden nur solche Beamte zugeteilt, die die Lehrbefähigung für musisch-technische Fächer, für vorschulische Einrichtungen oder für Sonderschulen besitzen.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.
Auch als Eingangsamt für Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes, in denen für die Befähigung der Abschluss eines Diplomstudiengangs an der Dualen Hochschule oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert und diese Befähigung von den Beamten nachgewiesen wird.
Als Eingangsamt.
Besoldungsgruppe A 11
A m t m a n n
Erster Hauptstraßenmeister 2)
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei |
---|
Erster Lebensmittelhauptkontrolleur 2)
Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher
als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern
als Leiterin/als Leiter eines Pflegebereichs mit mindestens 192 Pflegepersonen
als Leiterin/als Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
als Fachbetreuer
als Leiter eines Schulkindergartens mit mehr als zwei Gruppen
an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder an einem sonstigen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit einer Abteilung mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung als Stufenleiter der Grund- und Hauptstufe
Kriminalhauptkommissar 4)
Künstlerisch-technischer Lehrer 2)
Landwirtschaftstechnischer Oberlehrer und Berater 2)
Polizeihauptkommissar 4)
Technischer Oberlehrer
an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
an einer Sonderschule
an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Dieser Besoldungsgruppe werden nur solche Beamte zugeteilt, die die Lehrbefähigung für musisch-technische Fächer, für vorschulische Einrichtungen oder für Sonderschulen besitzen.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 10.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
Besoldungsgruppe A 12
Amtsanwalt 1)
A m t s r a t
Konrektor 2)
als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 100 bis zu 180 Schülern
Kriminalhauptkommissar 3)
Künstlerisch-technischer Oberlehrer
Lehrer 1)
mit der Befähigung für das Lehramt Grundschule
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
Notarvertreter 1)
Polizeihauptkommissar 3)
Rechnungsrat
als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
Technischer Oberlehrer
an einer beruflichen Schule als Fachbetreuer
an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung als Stufenleiter der Berufsschulstufe
an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg als Fachbeauftragter
Als Eingangsamt.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.
Besoldungsgruppe A 13
Akademischer Rat 1)
Bezirksnotar
Erster Kriminalhauptkommissar
Erster Künstlerisch-technischer Oberlehrer
Erster Polizeihauptkommissar
Fachschulrat 1)
an einer Pädagogischen Hochschule
Gemeinschaftsschulkonrektor 5)
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schülern
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer 2)
Konrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern 5)
als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt bis zu 180 Schülern 5)
als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule mit mehr als 100 bis zu 180 Schülern 5)
als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schülern 5)
als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit sonstigen Förderschwerpunkten mit bis zu 45 Schülern 5)
Konservator 1)
Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof 1)6)
Landwirtschaftlicher Fachschulrat 1)3)
Lehrer 1)
mit der Befähigung für das Lehramt Sekundarstufe I
mit der Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik
mit der Befähigung für das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule
Oberamtsanwalt
Oberrechnungsrat 9)
als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof 1)6)11)
Pfarrer im Justizvollzugsdienst 1)
R a t 1)
Realschulkonrektor 5)
als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit bis zu 180 Schülern
Realschullehrer 1)
mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen
Rektor
einer Grundschule mit bis zu 100 Schülern
einer Grundschule mit mehr als 100 bis zu 180 Schülern 5)
Seminarschulrat
als Bereichsleiter |
---|
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar) 13)
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Grundschulen
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Grundschulen und zugleich ständiger Vertreter des Leiters des Seminars 5)
Studienrat 1)
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schülern 5)
als Referatsleiter am Landesmedienzentrum
als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referent in einem großen und bedeutenden Referat am Landesmedienzentrum
mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen
Als Eingangsamt.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 15, A 16 oder B 3.
Mit der Befähigung für ein Lehramt des gehobenen Dienstes an beruflichen Schulen (ausgenommen das Lehramt für Technische Lehrer an beruflichen Schulen).
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
Für Beamte des gehobenen technischen Dienstes können für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 30 Prozent der für technische Beamte ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage 13 ausgestattet werden.
Für Beamte der Rechtspflegerlaufbahn können für Funktionen der Rechtspfleger bei Gerichten, Notariaten und Staatsanwaltschaften, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 Prozent der für Rechtspfleger ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage 13 ausgestattet werden.
Mit der Befähigung für ein Lehramt des gehobenen oder höheren Dienstes.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 15, A 16 oder B 2.
Als Eingangsamt für Beamte mit der Befähigung für ein Lehramt mit Eingangsamt in der Besoldungsgruppe A 12 oder einer niedrigeren Besoldungsgruppe.
Mit der Befähigung für ein Lehramt an Sonderschulen (ausgenommen das Lehramt für Fachlehrer und Technische Lehrer an Sonderschulen).
Besoldungsgruppe A 14
Akademischer Oberrat
Bezirksnotar
als Gruppenleiter in einem grundbuchführenden Amtsgericht mit 10 und mehr Planstellen für Grundbuchsachbearbeiter oder als Leiter des Grundbuchzentralarchivs
als Leiter der Grundbuchdatenzentrale mit zehn und mehr Dienstposten für Angehörige des gehobenen Dienstes
als Fachgruppenleiter in einem Amtsgericht mit drei und mehr Dienstposten für Angehörige des gehobenen Dienstes in den Bereichen Nachlass und Betreuung, sofern in der Fachgruppe Aufgaben nach § 33 Absatz 3 des Rechtspflegergesetzes in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung wahrgenommen werden
als Prüfungsbeauftragter nach § 114 Absatz 7 der Bundesnotarordnung in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung
Direktor eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte
als Leiter eines Seminars (Grundschulen) 3)
Erster Oberamtsanwalt
Fachschulrat 1)
als Abteilungsleiter an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat
Gemeinschaftsschulabteilungsleiter 8)
als Leiter einer Abteilung einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 850 Schülern |
---|
Gemeinschaftsschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern 3)
Gemeinschaftsschulrektor
einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schülern
einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 3)
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer 2)
Konrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule, Grund- und Werkrealschule, Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
mit mehr als 360 Schülern 3)
als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülern
mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern 3)
mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 90 Schülern 3)
mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug
mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug 3)
Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof 4)
Oberstudienrat
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern 3)
als Leiter eines großen und bedeutenden Referats am Landesmedienzentrum
als Leiter einer Abteilung einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 850 Schülern
als Leiter einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schülern
als Leiter einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 3)
als Referatsleiter und zugleich der ständige Vertreter des Leiters eines Fachbereichs am Landesmedienzentrum
als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen
Oberkonservator
Oberrat
Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof 4)
Parlamentsrat 5)
Pfarrer im Justizvollzugsdienst 4)
Realschulabteilungsleiter 8)
als Leiter einer Abteilung einer Realschule, Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit mehr als 850 Schülern |
---|
Realschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern 3)
Realschulrektor
einer Realschule mit bis zu 180 Schülern
einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 3)
Regierungsschulrat 6)
als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
bei einer obersten Landesbehörde
Rektor
als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern 3)
einer Hauptschule, Werkrealschule, Grundund Hauptschule, Grund- und Werkrealschule, Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
mit bis zu 180 Schülern
mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 3)
als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde |
---|
Seminarschuldirektor
als Leiter der Abteilungen Sonderpädagogik am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe und Schwäbisch Gmünd (an den Pädagogischen Fachseminaren Karlsruhe und Schwäbisch Gmünd) 3)7) |
---|
Seminarschulrat
als Bereichsleiter |
---|
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar) 4)
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar) und zugleich ständiger Vertreter des Leiters des Seminars 3)
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen und zugleich ständiger Vertreter des Leiters des Seminars 3)
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasium und Sonderpädagogik - Abteilung Sonderpädagogik)
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasium und Sonderpädagogik - Abteilung Sonderpädagogik) und zugleich ständiger Vertreter des Leiters der Abteilung 3)
Zweiter Gemeinschaftsschulkonrektor
einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 540 Schülern
Zweiter Konrektor
an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum
mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülern
mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 135 Schülern
mit mindestens 13 Schulstellen im Justizvollzug
einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 540 Schülern
Zweiter Realschulkonrektor
einer Realschule mit mehr als 540 Schülern |
---|
Erhält als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit bis zu 90 Schülern eine Amtszulage nach Anlage 13.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 15, A 16 oder B 3.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 15, A 16 oder B 2.
Für Beamte in der Schulaufsicht mit der Befähigung für ein Lehramt als Eingangsamt.
Zugleich auch ständiger Vertreter des Direktors für diesen Bereich.
Für jede Gemeinschaftsschule, Realschule oder für jeden Verbund mit einer Realschule dürfen höchstens 2 Planstellen für Abteilungsleiter ausgebracht werden.
Besoldungsgruppe A 15
Akademischer Direktor
Dekan im Justizvollzugsdienst
D i r e k t o r
Direktor 8)
als naturwissenschaftlich-technischer Leiter des Kriminaltechnischen Instituts beim Landeskriminalamt und zugleich Leiter eines wissenschaftlichen Fachbereichs beim Kriminaltechnischen Institut
Direktor des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar)
Direktor eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte
als Leiter eines Seminars (Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen auch mit Grundschulen) | |
---|---|
an einem Seminar (Berufliche Schulen) |
als Bereichsleiter
als Bereichsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Direktors 1)
als Leiter der Abteilung Gymnasium und zugleich ständiger Vertreter des Direktors für diese Abteilung 1)
an einem Seminar (Gymnasien) |
---|
als Bereichsleiter
als Bereichsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Direktors 1)
an einem Seminar (Gymnasium und Sonderpädagogik) |
---|
als Leiter der Abteilung Sonderpädagogik
Direktor eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat
als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit bis zu 90 Schülern
als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern 1)2)
Erster Landesbeamter 3)
Fachbereichsdirektor am Landesmedienzentrum
als Leiter eines Fachbereichs |
---|
Fachschuldirektor
als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern 2)
als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern
Forstdirektor
als Leiter eines regional zuständigen Forstbezirks von Forst Baden-Württemberg 7)
Gemeinschaftsschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern 1)
Gemeinschaftsschulrektor
einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern 1)
einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer 4)
Hauptkonservator
Parlamentsrat 5)
Realschulrektor
einer Realschule mit mehr als 360 Schülern |
---|
Regierungsdirektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referatsleiter am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
Regierungsmedizinaldirektor 8)
als Leiter einer Außenstelle der Abteilung Polizeiärztlicher Dienst beim Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
als Stellvertreter des Leiters eines Gesundheitsamts bei einem Landratsamt
Regierungsschuldirektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referatsleiter am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
bei einer obersten Landesbehörde
Rektor
als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern
mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 90 Schülern
mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule, Grund- und Werkrealschule, Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit mehr als 360 Schülern
Schulamtsdirektor
als der ständige Vertreter des Leitenden Schulamtsdirektors beim Staatlichen Schulamt Mannheim 1)
als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde
Studiendirektor
als der ständige Vertreter des Leiters des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
als der ständige Vertreter des Leiters des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwäbisch Gmünd 1)
als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern 1)
an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe 1)
als Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben 10)
als der ständige Vertreter des Leiters
einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern, 2) einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern, 1)2) eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt, 1) mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen, 1) mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen, 1) eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums, eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern, eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern, 1) eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums, eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen, 1) eines Aufbaugymnasiums mit voll ausgebauter Oberstufe, eines Aufbaugymnasiums mit mindestens zweizügig voll ausgebauter Oberstufe, 1) einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern, einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern 1) als Leiter
einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern, 2) einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern, 1)2) eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums, 1) eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern, 1) eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums, 1) eines Aufbaugymnasiums mit voll ausgebauter Oberstufe, 1) einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern, 1) einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16 oder B 3.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 16 oder B 3.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 16 oder B 2.
Höchstens 30 Prozent der Gesamtzahl der planmäßigen Beamten in der Laufbahn der Studienräte.
Besoldungsgruppe A 16
Abteilungsdirektor 1)
als ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung bei einem Regierungspräsidium |
---|
Direktor bei der Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald
Direktor der Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum
Direktor der Landesanstalt für Schweinezucht
Direktor der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg
Direktor der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg
Direktor des Landwirtschaftlichen Zentrums für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg
Direktor des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
Direktor des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg
Direktor des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg
Direktor
als Leiter |
---|
eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Berufliche Schulen)
eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasien)
Direktor eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat
als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern 2)
und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern 2)
und mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
Direktor eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
Ephorus
als Leiter des evangelisch-theologischen Seminars Blaubeuren
als Leiter des evangelisch-theologischen Seminars Maulbronn
Erster Landesbeamter 3)
Fachbereichsleiter
als Leiter eines Fachbereichs der Betriebszentrale von Forst Baden-Württemberg 1)
Gemeinschaftsschulrektor
einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer 4)
Landeskonservator
Leitender Akademischer Direktor
L e i t e n d e r D i r e k t o r
Leitender Regierungsdirektor
als Leiter einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referatsleiter am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referatsleiter und ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referatsleiter und ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
Leitender Regierungsmedizinaldirektor 7)
als Leiter eines Gesundheitsamts bei einem Landratsamt mit medizinischer Gutachtenstelle |
---|
Leitender Regierungsschuldirektor
als Referatsleiter bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde |
---|
als Leiter einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referatsleiter am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referatsleiter und ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referatsleiter und ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
Leitender Schulamtsdirektor
als leitender Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde, dem mindestens sechs weitere Schulaufsichtsbeamte unterstellt sind |
---|
Ministerialrat 5)
beim Landtag und bei einer obersten Landesbehörde |
---|
Oberstudiendirektor
als Leiter des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwäbisch Gmünd
als Leiter
einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern, 2) eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt, mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen, mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen, eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern, eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen, eines Aufbaugymnasiums mit mindestens zweizügig voll ausgebauter Oberstufe, einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Parlamentsrat 6)
Vizepräsident der Cybersicherheitsagentur
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2.
Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15 oder B 3.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 15 oder B 3.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2 oder B 3.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 15 oder B 2.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.