Anlage 1 LBesGBW - Landesbesoldungsordnung A (1)
Bibliographie
- Titel
- Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW)
- Amtliche Abkürzung
- LBesGBW
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 2032-112
(zu § 28)
Nach Artikel 2 des Gesetzes vom 10. November 2015 (GBl. S. 895) werden die am Tag vor dem Inkrafttreten und am Tag des Inkrafttretens des vorgenannten Gesetzes im Amt befindlichen Rektoren und Konrektoren nach Maßgabe der folgenden Übersicht übergeleitet. Als bisherige Besoldungsgruppe gilt die Besoldungsgruppe, der die Beamten am Tag vor dem Inkrafttreten des vorgenannten Gesetzes angehörten. Die Beamten führen die neue Amtsbezeichnung.
Gültig ab 1. Januar 2011
Besoldungsgruppe A 5
E r s t e r H a u p t w a c h t m e i s t e r 1)2)
O b e r a m t s m e i s t e r 2)4)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 6.
Besoldungsgruppe A 6
E r s t e r H a u p t w a c h t m e i s t e r 1)2)
H a u p t w a r t 2)
O b e r a m t s m e i s t e r 2)
S e k r e t ä r 3)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 5.
Als Eingangsamt.
Besoldungsgruppe A 7
Brandmeister 1)
Krankenpfleger 1)
Krankenschwester 1)
Lebensmittelkontrolleur 1)
O b e r s e k r e t ä r 2)
O b e r w e r k m e i s t e r 1)
Polizeimeister 1)
Stationspfleger 3)
Stationsschwester 3)
Als Eingangsamt.
Auch als Eingangsamt für die Laufbahnen des mittleren technischen Dienstes, des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug und des mittleren Abschiebungshaftvollzugsdienstes.
Besoldungsgruppe A 8
Abteilungspfleger
Abteilungsschwester
Gerichtsvollzieher 1)
H a u p t s e k r e t ä r
H a u p t w e r k m e i s t e r
Lebensmitteloberkontrolleur
Oberbrandmeister
Polizeiobermeister
Straßenmeister 2)
Als Eingangsamt.
Als Eingangsamt; erhält als Leiter einer Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei eine Amtszulage nach Anlage 13.
Besoldungsgruppe A 9
A m t s i n s p e k t o r 1)
B e t r i e b s i n s p e k t o r 1)
Hauptbrandmeister 1)
Hauptstraßenmeister 4)
als Leiter einer großen und bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei |
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I n s p e k t o r 3)
Kriminalkommissar 3)
Landwirtschaftstechnischer Lehrer und Berater 3)
Lebensmittelhauptkontrolleur
Obergerichtsvollzieher 1)
Oberin 4)
Oberpfleger
Oberschwester
Oberstraßenmeister 5)
Pflegevorsteher 4)
Polizeihauptmeister 1)
Polizeikommissar 3)
Für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 9 abheben, können nach Maßgabe sachgerechter Bewertung jeweils bis zu 35 Prozent der Stellen mit einer Amtszulage nach Anlage 13 ausgestattet werden.
Dieser Besoldungsgruppe werden nur solche Beamte zugeteilt, die die Lehrbefähigung für musisch-technische Fächer, für vorschulische Einrichtungen oder für Sonderschulen besitzen.
Als Eingangsamt.
Besoldungsgruppe A 10
Erster Hauptstraßenmeister
als Leiter einer besonders großen und besonders bedeutenden Straßenmeisterei oder Autobahnmeisterei |
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Erster Lebensmittelhauptkontrolleur 3)
Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher 1)
als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 80 Lehrgangsteilnehmern
als Leiterin/Leiter eines Pflegebereichs mit mindestens 96 Pflegepersonen
als Leiterin/Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 150 Pflegepersonen
als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter einer Leitenden Unterrichtsschwester/eines Leitenden Unterrichtspflegers an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern
als ständige Vertreterin/ständiger Vertreter der Leiterin/des Leiters eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
Kriminaloberkommissar
Landwirtschaftstechnischer Oberlehrer und Berater 3)
O b e r i n s p e k t o r 4)
Polizeioberkommissar
Technischer Lehrer 5)
an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
an einer Sonderschule
an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste
Dieser Besoldungsgruppe werden nur solche Beamte zugeteilt, die die Lehrbefähigung für musisch-technische Fächer, für vorschulische Einrichtungen oder für Sonderschulen besitzen.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.
Auch als Eingangsamt für Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes, in denen für die Befähigung der Abschluss eines Diplomstudiengangs an der Dualen Hochschule oder einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder ein mit einem Bachelor abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss gefordert und diese Befähigung von den Beamten nachgewiesen wird.
Als Eingangsamt.
Besoldungsgruppe A 11
A m t m a n n
Erster Lebensmittelhauptkontrolleur 2)
Erste Oberin/Erster Pflegevorsteher
als Leitende Unterrichtsschwester/Leitender Unterrichtspfleger an einer Krankenpflegeschule oder einer Schule für Krankenpflegehilfe mit durchschnittlich mindestens 160 Lehrgangsteilnehmern
als Leiterin/als Leiter eines Pflegebereichs mit mindestens 192 Pflegepersonen
als Leiterin/als Leiter eines Pflegedienstes mit mindestens 300 Pflegepersonen
als Fachbetreuer
an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder an einem sonstigen sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit einer Abteilung mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung als Stufenleiter der Grund- und Hauptstufe
Kriminalhauptkommissar 4)
Landwirtschaftstechnischer Oberlehrer und Berater 2)
Polizeihauptkommissar 4)
Technischer Oberlehrer
an einer beruflichen Schule oder an einer vergleichbaren kommunalen schulischen Einrichtung
an einer Sonderschule
an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste
Dieser Besoldungsgruppe werden nur solche Beamte zugeteilt, die die Lehrbefähigung für musisch-technische Fächer, für vorschulische Einrichtungen oder für Sonderschulen besitzen.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 10.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
Besoldungsgruppe A 12
Amtsanwalt 1)
A m t s r a t
Konrektor 2)
als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
Kriminalhauptkommissar 3)
Lehrer 1)
mit der Befähigung für das Lehramt Grundschule
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
Notarvertreter 1)
Polizeihauptkommissar 3)
Rechnungsrat 1)
als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
Rektor 2)
einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern
Technischer Oberlehrer
an einer beruflichen Schule als Fachbetreuer
an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung als Stufenleiter der Berufsschulstufe
an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg als Fachbeauftragter
an einer Staatlichen Akademie der Bildenden Künste als Fachbeauftragter
Als Eingangsamt.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 11.
Besoldungsgruppe A 13
Akademischer Rat 1)
Bezirksnotar
Erster Kriminalhauptkommissar
Erster Polizeihauptkommissar
Fachschulrat 1)
an einer Kunsthochschule
an einer Pädagogischen Hochschule
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer 2)
Konrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule mit mehr als 180 Schülern 4)
als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 180 Schülern 5)6)
Konservator 1)
Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof 1)6)
Landwirtschaftlicher Fachschulrat 1)3)
Lehrer 1)
mit der Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik
mit der Befähigung für das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule
Oberamtsanwalt
Oberrechnungsrat 9)
als Prüfungsbeamter beim Rechnungshof
Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof 1)6)11)
Pfarrer im Justizvollzugsdienst 1)
R a t 1)
Realschullehrer 1)
mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen
Rektor
einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern
einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 5)
einer Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule bis zu 360 Schülern 6)
Seminarschulrat
als Bereichsleiter |
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an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar) 13)
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Grundschulen
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Grundschulen und zugleich ständiger Vertreter des Leiters des Seminars 5)
Studienrat 1)
als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen
einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 540 Schülern
Als Eingangsamt.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 15, A 16 oder B 3.
Mit der Befähigung für ein Lehramt des gehobenen Dienstes an beruflichen Schulen (ausgenommen das Lehramt für Technische Lehrer an beruflichen Schulen).
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 14.
Für Beamte des gehobenen technischen Dienstes können für Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 30 Prozent der für technische Beamte ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage 13 ausgestattet werden.
Für Beamte der Rechtspflegerlaufbahn können für Funktionen der Rechtspfleger bei Gerichten, Notariaten und Staatsanwaltschaften, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, nach Maßgabe sachgerechter Bewertung bis zu 20 Prozent der für Rechtspfleger ausgebrachten Stellen der Besoldungsgruppe A 13 mit einer Amtszulage nach Anlage 13 ausgestattet werden.
Mit der Befähigung für ein Lehramt des gehobenen oder höheren Dienstes.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 14, A 15, A 16 oder B 2.
Als Eingangsamt für Beamte mit der Befähigung für ein Lehramt mit Eingangsamt in der Besoldungsgruppe A 12 oder einer niedrigeren Besoldungsgruppe.
Mit der Befähigung für ein Lehramt an Sonderschulen (ausgenommen das Lehramt für Fachlehrer und Technische Lehrer an Sonderschulen).
Besoldungsgruppe A 14
Akademischer Oberrat
Bezirksnotar
als Gruppenleiter in einem grundbuchführenden Amtsgericht mit 10 und mehr Planstellen für Grundbuchsachbearbeiter oder als Leiter des Grundbuchzentralarchivs
als Leiter der Grundbuchdatenzentrale mit zehn und mehr Dienstposten für Angehörige des gehobenen Dienstes
als Fachgruppenleiter in einem Amtsgericht mit drei und mehr Dienstposten für Angehörige des gehobenen Dienstes in den Bereichen Nachlass und Betreuung, sofern in der Fachgruppe Aufgaben nach § 33 Absatz 3 des Rechtspflegergesetzes in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung wahrgenommen werden
als Prüfungsbeauftragter nach § 114 Absatz 7 der Bundesnotarordnung in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung
Direktor eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte
als Leiter eines Seminars (Grundschulen) 3)
Erster Oberamtsanwalt
Fachschulrat 1)
als Abteilungsleiter an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat
Gemeinschaftsschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern 3)
Gemeinschaftsschulrektor
einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schülern
einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 3)
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer 2)
Konrektor
als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis 180 Schülern
mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern 3)
mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 45 bis zu 90 Schülern
mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 90 Schülern 3)
mit 3 bis 8 Schulstellen im Justizvollzug
mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug 3)
als der ständige Vertreter des Leiters einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
mit bis zu 180 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- und/oder Hauptbeziehungsweise Werkrealschülern
mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- und/oder Hauptbeziehungsweise Werkrealschülern
mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern 3)
mit mehr als 360 Realschülern 3)
Landwirtschaftlicher Direktor bei einem Schulbauernhof 4)
Oberstudienrat
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern 3)
als Leiter einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit bis zu 180 Schülern
als Leiter einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 3)
als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen
als Referatsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Leiters des Fachbereichs Pädagogik am Landesmedienzentrum
Oberkonservator
Oberrat
Pädagogischer Direktor bei einem Schulbauernhof 4)
Parlamentsrat 5)
Pfarrer im Justizvollzugsdienst 4)
Realschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Realschule mit mehr als 360 Schülern 3)
Realschulrektor
einer Realschule mit bis zu 180 Schülern
einer Realschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 3)
Regierungsschulrat 6)
als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
bei einer obersten Landesbehörde
Rektor
als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
einer Grundschule, Hauptschule, Werkrealschule, Grund- und Hauptschule oder Grund- und Werkrealschule mit mehr als 360 Schülern
einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
mit bis zu 180 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern
mit bis zu 180 Realschülern und mit mehr als 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern 3)
mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mit bis zu 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern 3)
als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde |
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Seminarschuldirektor
als Leiter der Abteilungen Sonderpädagogik am Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe und Schwäbisch Gmünd (an den Pädagogischen Fachseminaren Karlsruhe und Schwäbisch Gmünd) 3)7) |
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Seminarschulrat
als Bereichsleiter |
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an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar) 4)
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar) und zugleich ständiger Vertreter des Leiters des Seminars 3)
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen und zugleich ständiger Vertreter des Leiters des Seminars 3)
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasium und Sonderpädagogik - Abteilung Sonderpädagogik)
an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasium und Sonderpädagogik - Abteilung Sonderpädagogik) und zugleich ständiger Vertreter des Leiters der Abteilung 3)
Zweiter Gemeinschaftsschulkonrektor
einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 850 Schülern
Zweiter Konrektor
an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum
mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 425 Schülern
mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 210 Schülern
mit mindestens 13 Schulstellen im Justizvollzug
einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule mit insgesamt mehr als 540 Schülern
mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mehr als 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern
mit mehr als 360 Realschülern
Zweiter Realschulkonrektor
einer Realschule mit mehr als 850 Schülern |
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Erhält als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit bis zu 90 Schülern eine Amtszulage nach Anlage 13.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 15, A 16 oder B 3.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 13.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 15, A 16 oder B 2.
Für Beamte in der Schulaufsicht mit der Befähigung für ein Lehramt als Eingangsamt.
Zugleich auch ständiger Vertreter des Direktors für diesen Bereich.
Besoldungsgruppe A 15
Akademischer Direktor
Dekan im Justizvollzugsdienst
D i r e k t o r
Direktor des Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Fachseminar für Sonderpädagogik und Pädagogisches Fachseminar)
Direktor eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte
als Leiter eines Seminars (Werkreal-, Haupt- sowie Realschulen auch mit Grundschulen) | |
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an einem Seminar (Berufliche Schulen) |
als Bereichsleiter
als Bereichsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Direktors 1)
als Leiter der Abteilung Gymnasium und zugleich ständiger Vertreter des Direktors für diese Abteilung 1)
an einem Seminar (Gymnasien) |
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als Bereichsleiter
als Bereichsleiter und zugleich ständiger Vertreter des Direktors 1)
an einem Seminar (Gymnasium und Sonderpädagogik) |
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als Leiter der Abteilung Sonderpädagogik
Direktor eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat
als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit bis zu 90 Schülern
als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern 1)2)
Ephorus 1)
als Leiter des evangelisch-theologischen Seminars Maulbronn |
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Erster Landesbeamter 3)
Fachbereichsdirektor am Landesmedienzentrum
als Leiter eines Fachbereichs |
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Fachschuldirektor
als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern 2)
als der ständige Vertreter des Leiters eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern
Forstdirektor
als Leiter eines regional zuständigen Forstbezirks von Forst Baden-Württemberg 7)
Gemeinschaftsschulkonrektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern
als der ständige Vertreter des Leiters einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern 1)
Gemeinschaftsschulrektor
einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern 1)
einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer 4)
Hauptkonservator
Parlamentsrat 5)
Realschulrektor
einer Realschule mit mehr als 360 Schülern |
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Regierungsdirektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referatsleiter am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
Regierungsmedizinaldirektor 8)
als Leiter einer Außenstelle der Abteilung Polizeiärztlicher Dienst beim Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
als Stellvertreter des Leiters eines Gesundheitsamts bei einem Landratsamt
Regierungsschuldirektor
als der ständige Vertreter des Leiters einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referatsleiter am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referent am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referent in der Schulaufsicht bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde
bei einer obersten Landesbehörde
Rektor
als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums
mit Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülern
mit sonstigen Förderschwerpunkten mit mehr als 90 Schülern
mit mindestens 9 Schulstellen im Justizvollzug
einer Grund- und Hauptschule mit Realschule, Grund- und Werkrealschule mit Realschule, Hauptschule mit Realschule, Werkrealschule mit Realschule oder Grundschule mit Realschule
mit mehr als 180 bis zu 360 Realschülern und mehr als 360 Grund- und/oder Haupt- beziehungsweise Werkrealschülern
mit mehr als 360 Realschülern
Schulamtsdirektor
als der ständige Vertreter des Leitenden Schulamtsdirektors beim Staatlichen Schulamt Mannheim 1)
als Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde
Studiendirektor
als der ständige Vertreter des Leiters des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
als der ständige Vertreter des Leiters des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwäbisch Gmünd 1)
als der ständige Vertreter des Leiters eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern 1)
an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum mit Internat mit mehr als 90 Schülern als Leiter einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe 1)
als Fachberater in der Schulaufsicht, als Fachleiter oder Seminarlehrer an Studienseminaren oder Seminarschulen oder zur Koordinierung schulfachlicher Aufgaben 10)
als der ständige Vertreter des Leiters
einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern, 2) einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern, 1)2) eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt, 1) mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen, 1) mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen, 1) eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums, eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern, eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern, 1) eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums, eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen, 1) eines Aufbaugymnasiums mit voll ausgebauter Oberstufe, eines Aufbaugymnasiums mit mindestens zweizügig voll ausgebauter Oberstufe, 1) einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern, einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern 1) als Leiter
einer beruflichen Schule mit bis zu 80 Schülern, 2) einer beruflichen Schule mit mehr als 80 bis zu 360 Schülern, 1)2) eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums, 1) eines voll ausgebauten Gymnasiums mit bis zu 360 Schülern, 1) eines voll ausgebauten Oberstufengymnasiums, 1) eines Aufbaugymnasiums mit voll ausgebauter Oberstufe, 1) einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit bis zu 360 Schülern, 1) einer Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2 oder B 3.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 16 oder B 3.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 16 oder B 2.
Höchstens 30 Prozent der Gesamtzahl der planmäßigen Beamten in der Laufbahn der Studienräte.
Besoldungsgruppe A 16
Abteilungsdirektor 1)
als ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung bei einem Regierungspräsidium |
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Direktor bei der Nationalparkverwaltung im Nationalpark Schwarzwald
Direktor der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume
Direktor der Landesanstalt für Schweinezucht
Direktor der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau Heidelberg
Direktor der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg
Direktor des Landwirtschaftlichen Zentrums für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg
Direktor des Internationalen Studienzentrums bei einer wissenschaftlichen Hochschule
Direktor des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg
Direktor des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg
Direktor
als Leiter |
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eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Berufliche Schulen)
eines Seminars für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasien)
Direktor eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat
als Leiter eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums mit Internat mit mehr als 90 Schülern 2)
und mit einer Abteilung Sonderberufs- oder Sonderberufsfachschule mit mehr als 60 Schülern 2)
und mit einer voll ausgebauten Abteilung gymnasiale Oberstufe
Direktor eines Studienkollegs bei einer wissenschaftlichen Hochschule
Ephorus
als Leiter des evangelisch-theologischen Seminars Blaubeuren |
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Erster Landesbeamter 3)
Fachbereichsleiter
als Leiter eines Fachbereichs der Betriebszentrale von Forst Baden-Württemberg 1)
Gemeinschaftsschulrektor
einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer 4)
Landeskonservator
Leitender Akademischer Direktor
L e i t e n d e r D i r e k t o r
Leitender Regierungsdirektor
als Leiter einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referatsleiter am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referatsleiter und ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referatsleiter und ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
Leitender Regierungsmedizinaldirektor 7)
als Leiter eines Gesundheitsamts bei einem Landratsamt mit medizinischer Gutachtenstelle |
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Leitender Regierungsschuldirektor
als Referatsleiter bei einer oberen Schulaufsichtsbehörde |
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als Leiter einer Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referatsleiter am Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung
als Referatsleiter und ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg
als Referatsleiter und ständiger Vertreter des Leiters einer Abteilung des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung
Leitender Schulamtsdirektor
als leitender Schulaufsichtsbeamter bei einer unteren Schulaufsichtsbehörde, dem mindestens sechs weitere Schulaufsichtsbeamte unterstellt sind |
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Ministerialrat 5)
beim Landtag und bei einer obersten Landesbehörde |
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Oberstudiendirektor
als Leiter des Landesgymnasiums für Hochbegabte mit Internat und Kompetenzzentrum Schwäbisch Gmünd
als Leiter
einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülern, 2) eines Gymnasiums im Aufbau mit mehr als 540 Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt, mehr als 670 Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen, mehr als 800 Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen, eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern, eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen, eines Aufbaugymnasiums mit mindestens zweizügig voll ausgebauter Oberstufe, einer Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe mit mehr als 360 Schülern
Parlamentsrat 6)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe B 2.
Bei Schulen mit Teilzeitunterricht rechnen 2,5 Unterrichtsteilnehmer mit Teilzeitunterricht als einer.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, B 2 oder B 3.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 15 oder B 3.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 2 oder B 3.
Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 13, A 14, A 15 oder B 2.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.