Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)
- Amtliche Abkürzung
- SchwarzArbG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 453-22
Vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334)
Inhaltsübersicht | §§ |
---|---|
Abschnitt 1 | |
Zweck | |
Zweck des Gesetzes | 1 |
Abschnitt 2 | |
Prüfungen | |
Prüfungsaufgaben | 2 |
Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren | 2a |
Befugnisse bei der Prüfung von Personen | 3 |
Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen | 4 |
Duldungs- und Mitwirkungspflichten | 5 |
Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft | 5a |
Unterrichtung von und Zusammenarbeit mit Behörden im Inland und in der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum | 6 |
Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union | 6a |
Auskunftsansprüche bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen | 7 |
Abschnitt 3 | |
Bußgeld- und Strafvorschriften | |
Bußgeldvorschriften | 8 |
(weggefallen) | 9 |
Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen | 10 |
Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind | 10a |
Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern | 11 |
Abschnitt 4 | |
Ermittlungen | |
Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten | 12 |
Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren | 13 |
Ermittlungsbefugnisse | 14 |
Selbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren | 14a |
Rechte und Pflichten bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren | 14b |
Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren | 14c |
Abschnitt 5 | |
Datenschutz | |
Allgemeines | 15 |
Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit | 16 |
Übermittlung von Daten aus dem zentralen Informationssystem | 17 |
Auskunft an die betroffene Person | 18 |
Löschung | 19 |
Abschnitt 6 | |
Verwaltungsverfahren, Rechtsweg | |
Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen | 20 |
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen | 21 |
Verwaltungsverfahren | 22 |
Rechtsweg | 23 |
Artikel 1 des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842)