Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG)

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz - SchwarzArbG) Schattenwirtschaft
Amtliche Abkürzung
SchwarzArbG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
453-22

Vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 7 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I S. 1970)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Zweck
Zweck des Gesetzes1
Abschnitt 2
Prüfungen
Prüfungsaufgaben2
Befugnisse bei der Prüfung von Personen3
Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen4
Duldungs- und Mitwirkungspflichten5
Unterrichtung und Zusammenarbeit von Behörden6
Auskunftsansprüche bei anonymen Werbemaßnahmen7
Abschnitt 3
Bußgeld- und Strafvorschriften
Bußgeldvorschriften8
Erschleichen von Sozialleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen 9
Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen10
Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang11
Abschnitt 4
Ermittlungen
Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten12
Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren13
Ermittlungsbefugnisse14
Abschnitt 5
Datenschutz
Allgemeines15
Zentrale Datenbank16
Auskunft an Behörden der Zollverwaltung, an die Polizeivollzugsbehörden der Länder, an die Finanzbehörden und an die Staatsanwaltschaften17
Auskunft an die betroffene Person18
Löschung19
Abschnitt 6
Verwaltungsverfahren, Rechtsweg
Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen20
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen21
Verwaltungsverfahren22
Rechtsweg23

(1) Red. Anm.:

Artikel 1 des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1842).