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§ 5 HoheitzeichG - Amtsschilder

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes (Hoheitszeichengesetz)
Redaktionelle Abkürzung
HoheitzeichG,MV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
113-1

Die Landesbehörden führen zur Kennzeichnung des Gebäudes, in dem sie ihren Sitz haben, ein Amtsschild.