§ 5 HoheitzeichG - Amtsschilder
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes (Hoheitszeichengesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- HoheitzeichG,MV
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 113-1
Die Landesbehörden führen zur Kennzeichnung des Gebäudes, in dem sie ihren Sitz haben, ein Amtsschild.