§ 7 HoheitzeichG - Rechtsverordnungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes (Hoheitszeichengesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- HoheitzeichG,MV
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 113-1
Die Führung und Verwendung der Landeswappen, die Führung und Gestaltung der Landessiegel und der Amtsschilder, die Führung der Standarten sowie die Art der Beflaggung öffentlicher Gebäude regelt die Landesregierung durch Rechtsverordnung. Die regelmäßigen Beflaggungstage werden durch Rechtsverordnung des Innenministers festgelegt