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§ 7 HoheitzeichG - Rechtsverordnungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes (Hoheitszeichengesetz)
Redaktionelle Abkürzung
HoheitzeichG,MV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
113-1

Die Führung und Verwendung der Landeswappen, die Führung und Gestaltung der Landessiegel und der Amtsschilder, die Führung der Standarten sowie die Art der Beflaggung öffentlicher Gebäude regelt die Landesregierung durch Rechtsverordnung. Die regelmäßigen Beflaggungstage werden durch Rechtsverordnung des Innenministers festgelegt