§ 1 PreisÜZustV
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Preisüberwachung
- Redaktionelle Abkürzung
- PreisÜZustV,NW
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 72
Die Zuständigkeit für die Aufgaben der Preisüberwachung nach § 8 Abs. 1 des Preisgesetzes wird den Bezirksregierungen, auf dem Gebiet der Kampfmittelräumung durch Unternehmen der Bezirksregierung Düsseldorf für das gesamte Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen übertragen.