§ 12 AZVOPol - Arztbesuche
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Arbeitszeit der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Land Nordrhein-Westfalen (Arbeitszeitverordnung Polizei - AZVOPol)
- Amtliche Abkürzung
- AZVOPol
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 20302
(1) Zeiten eines Arztbesuchs einschließlich Wegezeiten können durch die dienstvorgesetzte Stelle ausnahmsweise als Anwesenheit berücksichtigt werden, wenn ansonsten die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unzumutbar erschwert wird.
(2) Zeiten eines dienstlich angeordneten Arztbesuchs einschließlich Wegezeiten werden mit ihrer tatsächlichen Dauer als Arbeitszeit berücksichtigt.
(3) Das Nähere kann durch das für Inneres zuständige Ministerium geregelt werden.