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  • ab 07.01.2022 (aktuelle Fassung)

Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
(VersG NRW - Versammlungsgesetz NRW)

Bibliographie

Titel
Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VersG NRW - Versammlungsgesetz NRW)
Amtliche Abkürzung
VersG NRW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
2180

Vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. 2022 S. 2) (1)

Inhaltsübersicht(2)§§
Teil 1
Allgemeine Regelungen
Versammlungsfreiheit1
Regelungsbereich, Begriffsbestimmungen2
Zusammenarbeit3
Veranstaltung einer Versammlung4
Versammlungsleitung5
Pflichten und Befugnisse der Versammlungsleitung6
Störungsverbot7
Waffen- und Gewalttätigkeitsverbot8
Anwendbarkeit des Polizeirechts9
Teil 2
Versammlungen unter freiem Himmel
Anzeige10
Erlaubnisfreiheit11
Behördliche Ablehnungsrechte12
Beschränkungen, Verbot, Auflösung13
Gefährderansprache, Untersagung der Teilnahme oder Anwesenheit und Ausschluss von Personen14
Kontrollstellen15
Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton16
Vermummungs- und Schutzausrüstungsverbot17
Gewalt- und Einschüchterungsverbot18
Symbolträchtige Orte und Tage19
Schutz des Landtags20
Öffentliche Verkehrsflächen in Privateigentum21
Teil 3
Versammlungen in geschlossenen Räumen
Einladung22
Beschränkungen, Verbot, Auflösung23
Untersagung der Teilnahme oder Anwesenheit und Ausschluss von Personen24
Kontrollstellen25
Aufnahmen und Aufzeichnungen von Bild und Ton26
Teil 4
Straftaten, Ordnungswidrigkeiten
Straftaten27
Ordnungswidrigkeiten28
Einziehung29
Teil 5
Kosten, Entschädigung, Schadenersatz
Kosten30
Entschädigung und Schadenersatz31
Teil 6
Zuständigkeit, Einschränkung von Grundrechten, Inkrafttreten
Zuständigkeit32
Einschränkung von Grundrechten33
Berichtspflicht34
Inkrafttreten35
Übersichtsplan zum BannmeilengesetzAnlage 1

Artikel 1 des VersammlungsgesetzEinführungsgesetzes NRW vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. 2022 S. 2)

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.