§ 20 BezVerwG - Bürgerdeputierte

Bibliographie

Titel
Bezirksverwaltungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BezVerwG,BE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Berlin
Gliederungs-Nr.
2020-1

Bürgerdeputierte sind sachkundige Bürgerinnen und Bürger, die stimmberechtigt an der Arbeit der Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung teilnehmen. Auch Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, können Bürgerdeputierte werden.