§ 7 BüWG - Ausschluss vom Wahlrecht
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG)
- Amtliche Abkürzung
- BüWG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Hamburg
- Gliederungs-Nr.
- 111-1
Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.