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  • ab 21.12.2004 (aktuelle Fassung)

Art. 4 ZahnErsFinAnpG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz
Redaktionelle Abkürzung
ZahnErsFinAnpG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
860-5/11

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich von Absatz 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Artikel 3 tritt am 1. Februar 2005 in Kraft.

Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Berlin, den 15. Dezember 2004

Für den Bundespräsidenten

Der Präsident des Bundesrates
Matthias Platzeck

Der Bundeskanzler
Gerhard Schröder

Die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung
Ulla Schmidt