Art. 4 ZahnErsFinAnpG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz
- Redaktionelle Abkürzung
- ZahnErsFinAnpG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 860-5/11
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich von Absatz 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Artikel 3 tritt am 1. Februar 2005 in Kraft.
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Berlin, den 15. Dezember 2004
Für den Bundespräsidenten
Der Präsident des Bundesrates
Matthias Platzeck
Der Bundeskanzler
Gerhard Schröder
Die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung
Ulla Schmidt