Anlage 1.16 BBesG - Bundesbesoldungsordnungen A,
Besoldungsgruppe A 11
Bibliographie
- Titel
- Bundesbesoldungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
Amtmann
Kanzler (2)
Kriminalhauptkommissar (1)
Polizeihauptkommissar (1)
Seeoberkapitän (3)
Fachlehrer
mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird - (4)
Hauptmann (1)
Kapitänleutnant (1)
Im Auswärtigen Dienst.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
Im Bundesbereich.
Als Eingangsamt.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe A 12.