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  • ab 01.07.2012 (aktuelle Fassung)

Anlage 5 LBG - (zu § 135 Nr. 14)

Bibliographie

Titel
Landesbeamtengesetz (LBG)
Amtliche Abkürzung
LBG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2030-1
Anlage IX
(zu§ 6i)
Überleitungsübersicht
Lfd. Nr.Bisherige Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Bundesbesoldungsordnung ABisherige Besoldungs-
gruppe/Amtszulage
Neue Amtsbezeichnung mit Funktionszusatz in der Landesbesoldungsordnung ANeue Besoldungs-
gruppe/Amtszulage
1Erster Hauptwachtmeister 5)A 6Sekretär 1)A 6
2Erster Hauptwachtmeister 5) 6)A 6 + 34,52Sekretär 1) 2)A 6 + 34,52
3Oberamtsmeister 5)A 6Sekretär 1)A 6
4SekretärA 6SekretärA 6
5AmtsinspektorA 9InspektorA 9
6Amtsinspektor 3)A 9
+ 253,40
Inspektor 1)A 9 + 253,40
7InspektorA 9InspektorA 9
8FachlehrerA 11FachlehrerA 11
-mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 4) - -mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 6) -
9FachlehrerA 12FachlehrerA 12
-mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 6) - -mit abgeschlossener Ingenieur- oder Fachhochschulausbildung, wenn sie vorgeschrieben ist oder, beim Fehlen laufbahnrechtlicher Vorschriften, gefordert wird 4) -
10Lehrer
-an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht 1) - A 12LehrerA 12
-an allgemeinbildenden Schulen 2) -
11OberamtsratA 13RatA 13
12Oberamtsrat 11) 13)A 13Rat 5) 6)A 13
+ 253,85+ 253,85
13RatA 13RatA 13
14RealschullehrerA 13RealschullehrerA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 10) - -mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 3) -
15Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 10Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 10
-mit der Befähigung für das Fach Religion, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 111) - -mit der Befähigung für das Fach Religion 1)3)-
16Lehrer für FachpraxisA 10Lehrer für FachpraxisA 10
-mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11 - -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 3) -
17Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 10Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 10
-mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 112)- -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2)3) -
18Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 11Fachlehrer an berufsbildenden SchulenA 10
-mit der Befähigung für das Fach Religion 1)2) - -mit der Befähigung für das Fach Religion 1) 2) 4) -
19Lehrer für FachpraxisA 11Lehrer für FachpraxisA 11
-mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) - mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2)4) -
20Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 11Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer QualifikationA 11
-mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2)3) - -mit der Befähigung für dieses Lehramt und bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2)3)4) -
21KonrektorA 12KonrektorA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit bis zu 80 Schülern in der Grundschule 2) - + 145,08-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit bis zu 80 Schülern in der Grundschule -
22KonrektorA 12KonrektorA 13
-als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 2) - + 145,08-als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -
23RektorA 12RektorA 13
-als Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern 3) - + 145,08-als Leiter einer Grundschule mit bis zu 80 Schülern -
24Zweiter KonrektorA 12Zweiter KonrektorA 13
-einer Grundschule mit mehr als 540 Schülern 2) - + 145,08-einer Grundschule mit mehr als 540 Schülern -
25FörderschullehrerA 13FörderschullehrerA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung --mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen oder an berufsbildenden Schulen bei einer der jeweiligen Befähigung entsprechenden Verwendung 3) -
26KonrektorA 13KonrektorA 13
-als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern --als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern 1) - + 174,03
27KonrektorA 13KonrektorA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 80 Schülern in der Grundschule --mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Primarstufenleiter an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 80 Schülern in der Grundschule 1) - + 174,03
28KonrektorA 13 undKonrektorA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6 -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6 1) - + 174,03
29KonrektorA 13 undKonrektorA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 7 und 8 -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 7 und 8 1) - + 174,03
30KonrektorA 13 undKonrektorA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 9 und 10 -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Integrierten Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 9 und 10 1) - + 174,03
31KonrektorA 13 undKonrektorA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der pädagogische Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind 1) - + 174,03
32KonrektorA 13 undKonrektorA 13
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I -A 13 (kw)-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen an einer Kooperativen Gesamtschule als der Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I 1) - + 174,03
33Konrektor an einer Realschule plusA 13Konrektor an einer Realschule plusA 13
-mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern in der Realschule plus als pädagogischer Koordinator --mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 540 Schülern in der Realschule plus als pädagogischer Koordinator 1) - + 174,03
34RektorA 13RektorA 13
-als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern --als Leiter einer Grundschule mit mehr als 80 bis zu 180 Schülern 1) - + 174,03
35RektorA 13RektorA 14
-als Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern 1) - + 174,03-als Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -
36RektorA 14RektorA 14
-als Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern --als Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülern 1) - + 174,03
37RektorA 14RektorA 14
-mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen --mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen 1) - + 174,03