Anlage 1.1.2.2.1 GNotKG - Unterabschnitt 1
Erster Rechtszug
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
- Amtliche Abkürzung
- GNotKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 361-6
Vorbemerkung 1.2.2.1: Die Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses durch das Beschwerdegericht steht der Ausstellung durch das Nachlassgericht gleich. | ||
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12210 | Verfahren über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Zeugnisses oder auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, wenn nicht Nummer 12213 anzuwenden ist | 1,0 |
(1) Für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung wird die Gebühr gesondert erhoben (Vorbemerkung 1 Abs. 2). (2) Ist die Gebühr bereits für ein Verfahren über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins entstanden, wird sie mit 75 % auf eine Gebühr für ein Verfahren über den Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses angerechnet, wenn sich der Erbschein und das Europäische Nachlasszeugnis nicht widersprechen. Dies gilt entsprechend, wenn zuerst die Gebühr für ein Verfahren über den Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses entstanden ist. | ||
12211 | Beendigung des gesamten Verfahrens
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Die Gebühr 12210 ermäßigt sich auf | 0,3 - höchstens 200,00 € | |
12212 | Beendigung des Verfahrens ohne Erteilung des Erbscheins oder des Zeugnisses oder ohne Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses, wenn nicht Nummer 12211 erfüllt ist: Die Gebühr 12210 ermäßigt sich auf | 0,5 - höchstens 400,00 € |
12213 | Verfahren über den Antrag auf Erteilung eines weiteren Testamentsvollstreckerzeugnisses bezüglich desselben Nachlasses oder desselben Teils des Nachlasses | 0,3 |
12214 | Beendigung des Verfahrens ohne Erteilung des Zeugnisses: Die Gebühr 12213 beträgt | höchstens 200,00 € |
12215 | Verfahren über die Einziehung oder Kraftloserklärung
| 0,5 - höchstens 400,00 € |
12216 | Verfahren über den Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . | 0,5 - höchstens 400,00 € |
12217 | Verfahren über die Änderung eines Europäischen Nachlasszeugnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . | 1,0 |
12218 | Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses nach Beendigung des Verfahrens auf Ausstellung des Europäischen Nachlasszeugnisses oder Verlängerung der Gültigkeitsfrist einer beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . | 20,00 € |
Neben der Gebühr wird keine Dokumentenpauschale erhoben. |