§ 24 EigVO M-V - Bereichspläne; Übersicht über die internen Leistungsbeziehungen
Bibliographie
- Titel
- Eigenbetriebsverordnung (EigVO M-V)
- Amtliche Abkürzung
- EigVO M-V
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 2020-9-6
(1) Für jeden Betriebsbereich sind ein Bereichserfolgsplan und ein Bereichsfinanzplan in sinngemäßer Anwendung von §§ 22 und 23 zu erstellen.
(2) Die Leistungsbeziehungen der Bereiche untereinander sind in einer Übersicht darzustellen.