§ 16 LWahlG - Abstimmungszeit
Bibliographie
- Titel
- Landeswahlgesetz (LWahlG)
- Amtliche Abkürzung
- LWahlG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Rheinland-Pfalz
- Gliederungs-Nr.
- 1110-1
Die Abstimmungen finden an einem Sonntag statt. Sie dauern von 8 bis 18 Uhr. Die Abstimmungszeit kann durch das fachlich zuständige Ministerium durch Rechtsverordnung verlängert werden.