Anlage 1, Teil 27 BBesG - Bundesbesoldungsordnungen B,
Besoldungsgruppe B 6
Bibliographie
- Titel
- Bundesbesoldungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
Botschafter (1)
Bundesbankdirektor (2)
Bundesbeauftragter für den Zivildienst
Bundesdisziplinaranwalt
Bundeswehrdisziplinaranwalt
Direktor beim Amt für den Militärischen Abschirmdienst
als der ständige Vertreter des Amtschefs -
Direktor beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz
als der leitende Beamte -
Direktor beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
als der leitende Beamte -
Direktor beim Bundesrechnungshof
Direktor beim Bundesverfassungsgericht
Erster Direktor bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Erster Direktor bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Erster Direktor beim Bundesnachrichtendienst (3)
Erster Direktor der Bundesknappschaft
als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung -
Erster Direktor einer Landesversicherungsanstalt
als Geschäftsführer oder Vorsitzender der Geschäftsführung der Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg, Rheinprovinz, Westfalen - (11)
Generaldirektor der Bundesanstalt Die Deutsche Bibliothek
Generalkonsul (4)
Gesandter (5)
Militärgeneraldekan
Militärgeneralvikar
Ministerialdirigent
bei einer obersten Bundesbehörde
als Leiter einer Abteilung, (6)
als Leiter einer Unterabteilung, (7)
als der ständige Vertreter eines in Besoldungsgruppe B 9 eingestuften Abteilungsleiters, soweit kein Unterabteilungsleiter vorhanden ist (7) -
beim Bundespräsidialamt und beim Bundeskanzleramt als Leiter einer auf Dauer eingerichteten Gruppe -
bei einer obersten Landesbehörde (ausgenommen Stadtstaaten)
als Leiter einer großen oder bedeutenden Abteilung, (8)
als Leiter einer Hauptabteilung (9) -
Oberdirektor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (10)
Oberdirektor und Professor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
als Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und Leiter einer Abteilung - (10)
Oberfinanzpräsident (13) 180
Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Präsident der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein
Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung
Präsident des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung
Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Präsident des Bundesamtes für Güterverkehr
Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Präsident des Bundesarchivs
Präsident des Bundeseisenbahnvermögens
Präsident des Deutschen Wetterdienstes
Präsident des Eisenbahn-Bundesamtes
Präsident des Zollkriminalamtes
Präsident eines Bundespolizeipräsidiums
Präsident und Professor der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft
Präsident und Professor des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
Präsident und Professor des Bundesinstitutes für Risikobewertung
Präsident und Professor des Deutschen Archäologischen Instituts
Präsident und Professor des Robert Koch-Instituts
Präsident und Professor des Paul-Ehrlich-Instituts
Senatsdirektor
in Hamburg bei einem Senatsamt oder einer Fachbehörde als Leiter eines besonders bedeutenden Amtes - (9)
Senatsdirigent
in Berlin bei einer obersten Landesbehörde als Leiter einer bedeutenden Abteilung - (9)
Vizepräsident beim Bundeskriminalamt
Vizepräsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Vizepräsident des Bundesnachrichtendienstes
Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung einer Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit (12)
Brigadegeneral
Flottillenadmiral
Generalapotheker
Generalarzt
Admiralarzt