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  • ab 30.12.2000 (aktuelle Fassung)

§ 46 StGHG

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Staatsgerichtshof (StGHG)
Redaktionelle Abkürzung
StGHG,HE
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Hessen
Gliederungs-Nr.
14-4

Gemeinden und Gemeindeverbände können die Grundrechtsklage mit der Behauptung erheben, dass Landesrecht die Vorschriften der Verfassung des Landes Hessen über das Recht der Selbstverwaltung verletzt.