Anlage 1.1.4.5.1 GNotKG - Unterabschnitt 1
Beschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
- Amtliche Abkürzung
- GNotKG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 361-6
14510 | Verfahren im Allgemeinen: Soweit die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird | 1,0 - höchstens 800,00 € |
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14511 | Verfahren im Allgemeinen: Beendigung des gesamten Verfahrens ohne Endentscheidung | 0,5 - höchstens 400,00 € |
Diese Gebühr ist auch zu erheben, wenn die Beschwerde vor Ablauf des Tages, an dem die Endentscheidung der Geschäftsstelle übermittelt wird, zurückgenommen wird. |