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  • ab 01.08.2013 (aktuelle Fassung)

Anlage 1.1.4.5.1 GNotKG - Unterabschnitt 1
Beschwerde gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands

Bibliographie

Titel
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
Amtliche Abkürzung
GNotKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
361-6
14510Verfahren im Allgemeinen:
Soweit die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird
1,0
- höchstens 800,00 €
14511Verfahren im Allgemeinen:
Beendigung des gesamten Verfahrens ohne Endentscheidung
0,5
- höchstens 400,00 €
Diese Gebühr ist auch zu erheben, wenn die Beschwerde vor Ablauf des Tages, an dem die Endentscheidung der Geschäftsstelle übermittelt wird, zurückgenommen wird.