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§ 2 LBesG - Landesbesoldungsordnungen

Bibliographie

Titel
Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbesoldungsgesetz - LBesG)
Amtliche Abkürzung
LBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
20320

Die Zuordnung der bundesrechtlich nicht geregelten Ämter zu den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und B, die Amtsbezeichnungen in diesen Ämtern und die Gewährung besonderer landesrechtlicher Zulagen richten sich nach der Anlage 1 -Landesbesoldungsordnungen-. Die Beträge der Zulagen sind in der Anlage 2 ausgewiesen.