Versionsverlauf


  • ab 01.08.2022 (aktuelle Fassung)

§ 4 VertrGebErstG - Gebrauchsmustersachen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Erstattung von Gebühren der beigeordneten Vertretung in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen (Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz - VertrGebErstG)
Amtliche Abkürzung
VertrGebErstG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
424-5-8

In Gebrauchsmustersachen steht der Gebührensatz wie folgt zu:

  1. 1.

    im Eintragungsverfahren: zu 10/10,

  2. 2.

    im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der Eintragung: zu 13/10,

  3. 3.

    im Löschungsverfahren: zu 15/10,

  4. 4.

    im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über den Löschungsantrag: zu 20/10,

  5. 5.

    in anderen Beschwerdeverfahren: zu 3/10.