§ 6 VertrGebErstG - Designsachen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Erstattung von Gebühren der beigeordneten Vertretung in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Design-, Topographieschutz- und Sortenschutzsachen (Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz - VertrGebErstG)
- Amtliche Abkürzung
- VertrGebErstG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 424-5-8
In Designsachen steht der Gebührensatz wie folgt zu:
- 1.
im Eintragungsverfahren: zu 10/10,
- 2.
im Beschwerdeverfahren gegen die Versagung der Eintragung: zu 13/10,
- 3.
im Nichtigkeitsverfahren: zu 15/10,
- 4.
im Beschwerdeverfahren gegen eine Entscheidung über den Antrag auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit: zu 20/10,
- 5.
in anderen Beschwerdeverfahren: zu 3/10.