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  • ab 01.10.1979 (aktuelle Fassung)

Art. 10 UnBefG - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr
Redaktionelle Abkürzung
UnBefG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
871-3

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 1979 in Kraft.

(2) 1Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die unentgeltliche Beförderung von Kriegs- und Wehrdienstbeschädigten sowie von anderen Behinderten im Nahverkehr vom 27. August 1965 (BGBl. I S. 978), zuletzt geändert durch Artikel 41 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705), außer Kraft. 2Ansprüche der Unternehmen daraus bleiben bestehen; hierfür gelten die Verfahrensvorschriften des bisherigen Rechts.

Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und wird im Bundesgesetzblatt verkündet.

Bonn, den 9. Juli 1979

Der Bundespräsident
Carstens

Der Bundeskanzler
Schmidt

Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung
Ehrenberg

Der Bundesminister der Finanzen
Hans Matthöfer