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§ 2 VermGebV - Mindestgebühr

Bibliographie

Titel
Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis)
Redaktionelle Abkürzung
VermGebV,RP
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr.
2013-1-23

Die zu erhebende Mindestgebühr beträgt 17,00 EUR je Antrag. Eine geringere Gebühr kann nur erhoben werden, wenn das Besondere Gebührenverzeichnis dies vorsieht.