Gesetz über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
(Landeswahlgesetz)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeswahlgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
LWahlG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
1110

In der Fassung der Bekanntmachung vom 16. August 1993 (GV. NW. S. 516)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2021 (GV. NRW. S. 189)

- Redaktionelle Paragrafentitel -

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
I.
Wahlrecht und Wählbarkeit
Wahlrecht1
Ausschluss vom Wahlrecht2
Ausübung des Wahlrechts3
Wählbarkeit4
Sitzverlust5
Verzichtserklärung6
II.
Wahlvorbereitung
Wahltag7
Wahlorgane8
Landeswahlleiter, Landeswahlausschuss9
Kreiswahlleiter, Kreiswahlausschuss10
Wahlvorstand11
Ehrenamtliche Tätigkeit12
Wahlkreis, Einteilung13
Wahlkreis, Reserveliste14
Wahlkreis, Stimmbezirk15
Wählerverzeichnis16
Einspruch, Beschwerde17
17a
Wahlbewerbungen18
Kreiswahlvorschläge19
Landesreservelisten20
Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge21
Wahlleitung22
Rücknahme und Änderung des Wahlvorschlags23
Stimmzettel24
III.
Durchführung der Wahl
Öffentlichkeit, Beeinflussung, Wählerbefragung25
Wahlgeheimnis, Stimmabgabe26
27
Briefwahl28
Stimmzählung29
Stimmungültigkeit30
Feststellung des Briefwahlergebnisses31
IV.
Verteilung der Sitze
Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis32
Feststellung des Ergebnisses der Listenwahl33
Bekanntgabe des Ergebnisses34
Erwerb der Landtagsmitgliedschaft35
V.
Nachwahlen, Wiederholungswahlen und Ersatz von Abgeordneten
Nachwahl36
Wiederholungswahl37
Verlust der Landtagsmitgliedschaft38
Listennachfolger39
VI.
Wahlkosten
Kostenerstattung40
VII.
Staatliche Mittel für Parteien und sonstige Träger von Wahlvorschlägen
41
42
VIII.
Funktionsbezeichnungen; Fristen und Termine
43
Fristen44
IX.
Wahlstatistik
45
X.
Ausführungsbestimmungen
Landeswahlordnung 46
Übergangsregelung46a
Berichtspflicht47
Anlagen
Beschreibung der WahlkreiseAnlage