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  • ab 09.01.2008 (aktuelle Fassung)

§ 46a LWahlG - Übergangsregelung

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Wahl zum Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen (Landeswahlgesetz)
Redaktionelle Abkürzung
LWahlG,NW
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
1110

Abweichend von den §§ 22 Abs. 3, 24 Abs. 2 richtet sich bei der Landtagswahl, die auf die Landtagswahl 2005 folgt, die Reihenfolge nach der Stimmenzahl, die die Parteien bei der Landtagswahl 2005 erreicht haben.