Anlage 1.7 BBesG - Bundesbesoldungsordnungen A,
Besoldungsgruppe A 2
Bibliographie
- Titel
- Bundesbesoldungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bund
- Gliederungs-Nr.
- 2032-1
Oberamtsgehilfe
Oberbetriebsgehilfe
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Erhält als Führer von Kraftwagen eine Stellenzulage nach Anlage IX.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Erhält als Führer von Kraftwagen eine Stellenzulage nach Anlage IX.
Erhält eine Amtszulage nach Anlage IX.
Beamte in der Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine Amtszulage nach
Anlage IX. Neben der Amtszulage steht eine Amtszulage nach der Fußnote 1 nicht zu.